Wer mit dem Auto in der Schweiz rast – muß dafür in Deutschland brummen

Andere Länder, andere Sitten. Bekanntlich gilt Deutschland als Land der Ministrafen und laschen Gesetze, hier kann man sich Millionen einstecken, betrunken Mitbürger über den Haufen fahren und/oder wahlweise links oder rechts überholen und Rasen auf den Strassen wie man möchte. Die Strafen zahlt man aus der Portokasse und da die Gefängnisse voll sind vermeidet die Justiz möglichst weitere Überbelegungen….., ja in der Fremde ist es anders: da landet man als Autobahnraser schon mal im Gefängnis oder muss eine richtige saftige Buße zahlen. So auch in der Schweiz, hier wurde ein Deutscher zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, die er laut Oberlandesgericht Stuttgart, 1 WS 23/18 in Deutschland absitzen muss.

Hintergrund: Ein 43 Jahre alter Deutscher war in der Schweiz verurteilt worden, nachdem er mehrfach zu schnell gefahren war und als Krönung nach einem Geschwindigkeitsverstoss vor der schweizerischen Polizei geflüchtet war. Die Schweizer Gerichte verurteilten den Deutschen zu einem Jahr Gefängnis. Die Schweizer beantragten die Vollstreckung der Strafe in Deutschland. Das Landgericht Stuttgart lehnte die Gefängnisstrafe ab mit dem Argument, dass man in Deutschland für so ein Verhalten nur ein Bußgeld zahlen müsse. Das Oberlandesgericht meinte hingegen, das die Strafe vertretbar sei und das es ein korrektes Verfahren in der Schweiz gegeben habe. Das sei zwar hart, aber nicht zu hart……

Wer im Ausland nach dem Recht des Staates Straftaten begeht kann dafür vor Ort, aber auch in Deutschland bestraft werden.

 

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