-Kleintransporter mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sind seit dem 1. Juli 2024 erstmalig mautpflichtig -Es gelten Ausnahmen für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro-/Wasserstoff-Antrieb) und Fuhrparks des Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Land- und Forstwirtschaft...